Bankrecht und Kreditrecht in Frankreich

SCHRECKENBERG, PARNIERE & ASSOCIES
Bankrecht und Kreditrecht
 
Ihr Kreditgeschäft in Frankreich ist notleidend? Sie wissen nicht, wie Sie Ihr Recht durchsetzen können? Melden Sie sich bei uns, wir helfen Ihnen weiter!

Unsere Experten können Ihnen detailliert erläutern, wie das französische Bankrecht und Kreditrecht funktioniert und welche Unterschiede und Gemeinsamkeiten es im Vergleich zu dem Deutschen Bankrecht aufweist. Wenn Sie Fragen zu Bank- und Kreditangelegenheiten haben, stehen unsere Anwälte gerne zur Verfügung.

Informationen zum Bankrecht in Frankreich

Das französische Bankrecht weist einige Unterschiede zum deutschen Recht auf. Im Gegensatz zu Deutschland existiert in Frankreich keine Grundschuld; stattdessen wird auf die Hypothek zurückgegriffen. Sicherungsübereignung und Globalzession, gängige Praktiken in Deutschland, sind in dieser Form in Frankreich nicht möglich. Eine häufig genutzte Kreditsicherheit in Frankreich ist die Unternehmenshypothek (nantissement de fonds de commerce). Dieses Sicherungsmittel bietet dem Gläubiger eine Absicherung über den Wert des Geschäftsbetriebs. Es ist entscheidend, diese Unterschiede zu verstehen, um rechtliche Herausforderungen im Bankwesen effektiv zu bewältigen. Als deutsch-französische Anwaltskanzlei in Frankreich können wir Sie bei grenzüberschreitende Rechtsberatung im Bank- und Kreditrecht begleiten.

Leistungen unserer Rechtsanwälte im französischen Bankrecht

  • Verbraucherkredite

  • Unternehmens und Privatpersonenkredite

  • Immobilienkredite

  • Revolvingkredite

  • Vorläufige und endgültige Sicherheiten

  • Bankforderungen

  • Kredite gegen Unternehmen in Insolvenz

  • Bürgschaften

  • Kreditversicherung

Warum sollten Sie sich für unsere französischen Anwälte entscheiden?

Wir vertreten regelmäßig renommierte französiche und internationale Bankhäuser und verfügen über eine globale Kenntnis der kreditrechtlichen Fragen, aus Gläubiger- und aus Schuldnerperspektive. Rechtlich fundiert aber auch pragmatisch und lösungsorientiert: Wir wollen für Sie das bestmögliche Ergebnis erzielen, auch in den schwierigsten Situationen!

Natürlich kennen unsere Experten das französische Bankrecht und Kreditrecht in allen Feinheiten. Und natürlich werden

Sie bei uns in Ihrer Muttersprache beraten. Aber noch viel mehr: Unsere Anwälte sind in beiden Kulturkreisen zuhause und verstehen Ihre Bedürfnisse im Bereich des Bank- und Kreditrechts in Frankreich.

Leistungen unserer Anwälte für französisches Bankrecht im Überblick

Hypotheken: Gesetzliche Regelungen in Frankreich

Die gesetzlichen Regelungen für Hypotheken in Frankreich haben durch Reformen einige Änderungen erfahren. Im Gegensatz zu Deutschland, wo die Grundschuld eine gängige Form der Immobiliarsicherheit ist, bleibt die Hypothek in Frankreich das bevorzugte Mittel. Diese Hypothek kann vertraglich oder per Gerichtsurteil bestellt werden. Die Bestellung der Hypothek erfolgt durch eine notarielle Urkunde. Es gibt in Frankreich auch die Möglichkeit, Hypotheken für noch nicht existierende Immobilien zu bestellen bei geregelten Ausnahmefällen. Dies stellt eine bedeutende Flexibilität dar.

Kreditsicherheiten in Frankreich: Effektive Absicherung für Finanztransaktionen

In Frankreich müssen Kreditnehmer ihre Bonität nachweisen und können verschiedene Kreditsicherheiten nutzen, wie Immobiliensicherheiten und Personalsicherheiten. Die Restschuldversicherung ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird aber von Banken fast immer verlangt. Seit Juni 2022 entfällt der Gesundheitsfragebogen bei Krediten bis 200.000 Euro. In Frankreich gibt es kein generelles Widerrufsrecht nach Vertragsunterzeichnung, aber Kreditnehmer dürfen ihre Kredite jederzeit teilweise oder vollständig vorzeitig zurückzahlen, wobei zusätzliche Gebühren anfallen können.

Finanzierung und Darlehen in Frankreich

In Frankreich gibt es verschiedene Möglichkeiten, eine Immobilie zu finanzieren, die sich von den in Deutschland üblichen Methoden unterscheiden. Französische Banken sind an Kredite an Nicht-Anwohner gewöhnt, was den Prozess für ausländische Käufer erleichtert. In Frankreich ist es üblich, langfristige Festzinsdarlehen abzuschließen, die zu den günstigsten in der EU gehören, aber hohe Vorfälligkeitsentschädigungen haben können.

Kredite in Frankreich: Maßgeschneiderte Finanzlösungen

Das französische Kreditsystem für Verbraucher ist durch eine Reihe von Vorschriften gekennzeichnet, die spezifische Risiken für den Kreditnehmer berücksichtigen. Nach der EU-Richtlinie über Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher sind Banken verpflichtet, sie auf spezifische Risiken hinzuweisen. Die Kreditwürdigkeit muss vor jeder deutlichen Erhöhung des Kreditbetrags neu bewertet werden. In Frankreich ist es üblich, verschiedene Arten von Kreditsicherheiten zu verwenden, darunter Immobilien-bezogene Sicherheiten wie das Vorzugsrecht des Kreditgebers und die Hypothek sowie Personalsicherheiten wie Unternehmensbürgschaften und persönliche Bürgschaften.

Unsere Antworten auf Ihre Fragen zum französischen Bankrecht und Kreditrecht

Was sind die grundlegenden Prinzipien des Bankrechts in Frankreich?

Das französische Bankrecht regelt die Tätigkeiten von Banken und anderen Finanzinstituten. Es umfasst Themen wie die Gründung von Banken, die Überwachung durch Aufsichtsbehörden und die Regelungen für Bankgeschäfte. Das Bankrecht in Frankreich ist durch nationale Gesetze und Vorschriften sowie durch EU-Richtlinien geprägt.