Internationales Recht in Frankreich

SCHRECKENBERG, PARNIERE & ASSOCIES
Internationales Recht
 
Der Leitspruch der Europäischen Union lautet: "In Vielfalt geeint". In unserer Kanzlei wird sie gelebt, Tag für Tag. Würden Sie sich dieser Aussage anschließen? Dann rufen Sie einfach an!

Das internationale Recht kommt ins Spiel, wenn rechtliche Angelegenheiten über Landesgrenzen hinweg auftreten. Ob bei internationalen Handelsverträgen, grenzüberschreitenden Streitigkeiten oder transnationalen Unternehmensangelegenheiten – das französische Rechtssystem bietet klare Regelungen für eine präzise Bearbeitung.

Internationales Recht in Frankreich

In Situationen, in denen Verträge zwischen Unternehmen verschiedener Länder geschlossen werden, rechtliche Konflikte über Landesgrenzen hinweg auftreten oder Unternehmen international agieren, spielt das internationale Recht in Frankreich eine entscheidende Rolle. Das französische Rechtssystem unterscheidet dabei klar zwischen nationalem und internationalem Recht. Diese Unterscheidung ermöglicht eine präzise Bearbeitung von Angelegenheiten, die über nationale Grenzen hinausgehen. Unsere Anwälte unterstützen Mandanten dabei, ihre globalen Interessen zu schützen und sicherzustellen, dass rechtliche Sachverhalte in internationalen Kontexten angemessen behandelt werden.

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Leistungen unserer Rechtsanwälte im internationalen Recht

  • Bearbeitung zahlreicher internationaler Konstellationen mit Prozessführungen und Verhandlungsführungen in Frankreich für deutschsprachige Mandanten

  • Beratung in französischen Rechtsfragen

  • Internationales Privatrecht, insbesondere zum Arbeitsrecht und Familienrecht

  • Vertragsgestaltung

  • Rechtliche Optimierung

Internationales Recht in Frankreich: Vertrauen Sie unseren Anwälten

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten im internationalen Kontext, insbesondere bei deutsch-französischen Angelegenheiten. Vier unserer Anwälte beherrschen die deutsche Sprache in Wort und Schrift, so dass wir unsere deutschen Mandanten in ihrer Muttersprache beraten und vor den französischen Gerichten effizient begleiten können!

Unsere Experten verfügen über tiefgreifende Kenntnisse im internationalen Recht in Frankreich, einschließlich der komplexen Aspekte des Vertrags- und Handelsrechts. Sie erhalten Beratung in Ihrer Muttersprache und profitieren von unserer Expertise in beiden Kulturkreisen.

Unsere Antworten auf Ihre Fragen zum internationalen Recht in Frankreich

Wie wird entschieden, welches Recht bei Verträgen zwischen französischen und deutschen Parteien angewendet wird?

Bei Verträgen zwischen einem französischen Dienstleister und einem deutschen Dienstleistungsempfänger bestimmt das Internationale Privatrecht (IPR), welches Recht anwendbar ist. Gemäß der "Rom I"-Verordnung der EU können die Parteien das anzuwendende Recht meistens frei wählen. Bei Fehlen einer solchen Wahl gilt das Recht des Staates, in dem der Verkäufer oder Dienstleister seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Welche Gerichte sind in Frankreich für internationale Rechtsstreitigkeiten zuständig?

Die Zuständigkeit französischer Gerichte hängt von der Art des Rechtsstreits ab. Zivilgerichte („juridictions civiles“) sind für private Streitigkeiten zuständig. Das „tribunal judiciaire“ ist in der Regel für Zivilstreitigkeiten zuständig, die nicht in den Bereich eines spezialisierten Gerichts fallen. Das „tribunal de commerce“ ist für Rechtsstreitigkeiten zwischen Kaufleuten/Handelsgesellschaften zuständig, während der „conseil de prud’hommes“ arbeitsrechtliche Streitigkeiten behandelt.

Kann ich als deutscher Verbraucher mit Wohnsitz in Deutschland bei einem Rechtsstreit mit einem französischen Unternehmen ein deutsches Gericht anrufen?

Ja, in bestimmten Fällen können deutsche Verbraucher mit Wohnsitz in Deutschland bei Rechtsstreitigkeiten mit einem französischen Unternehmen, das sich gezielt an Kunden in Deutschland richtet, ein deutsches Gericht anrufen. Dies gilt insbesondere, wenn das französische Unternehmen über Geschäftsräume in Deutschland verfügt oder sich durch Werbung in deutscher Sprache an deutsche Kunden wendet.

Wie erfolgt die Klageeinreichung bei einem französischen Gericht?

Die Klageeinreichung bei einem französischen Gericht erfolgt entweder durch einen Anwalt oder direkt durch die Einreichung einer Klageschrift. Bei Streitwerten unter 5.000 € kann das Gericht auch durch einen Antrag angerufen werden. Die Verfahrensweise und Kosten können je nach Gericht variieren, und in manchen Fällen besteht eine Pflicht zur anwaltlichen Vertretung.