Internationales Recht in Frankreich
Das internationale Recht kommt ins Spiel, wenn rechtliche Angelegenheiten über Landesgrenzen hinweg auftreten. Ob bei internationalen Handelsverträgen, grenzüberschreitenden Streitigkeiten oder transnationalen Unternehmensangelegenheiten – das französische Rechtssystem bietet klare Regelungen für eine präzise Bearbeitung.
In Situationen, in denen Verträge zwischen Unternehmen verschiedener Länder geschlossen werden, rechtliche Konflikte über Landesgrenzen hinweg auftreten oder Unternehmen international agieren, spielt das internationale Recht in Frankreich eine entscheidende Rolle. Das französische Rechtssystem unterscheidet dabei klar zwischen nationalem und internationalem Recht. Diese Unterscheidung ermöglicht eine präzise Bearbeitung von Angelegenheiten, die über nationale Grenzen hinausgehen. Unsere Anwälte unterstützen Mandanten dabei, ihre globalen Interessen zu schützen und sicherzustellen, dass rechtliche Sachverhalte in internationalen Kontexten angemessen behandelt werden.
Leistungen unserer Rechtsanwälte im internationalen Recht
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Bearbeitung zahlreicher internationaler Konstellationen mit Prozessführungen und Verhandlungsführungen in Frankreich für deutschsprachige Mandanten
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Beratung in französischen Rechtsfragen
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Internationales Privatrecht, insbesondere zum Arbeitsrecht und Familienrecht
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Vertragsgestaltung
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Rechtliche Optimierung

Internationales Recht in Frankreich: Vertrauen Sie unseren Anwälten
Ihre Ansprechpartner
Unsere Antworten auf Ihre Fragen zum internationalen Recht in Frankreich
Bei Verträgen zwischen einem französischen Dienstleister und einem deutschen Dienstleistungsempfänger bestimmt das Internationale Privatrecht (IPR), welches Recht anwendbar ist. Gemäß der "Rom I"-Verordnung der EU können die Parteien das anzuwendende Recht meistens frei wählen. Bei Fehlen einer solchen Wahl gilt das Recht des Staates, in dem der Verkäufer oder Dienstleister seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Die Zuständigkeit französischer Gerichte hängt von der Art des Rechtsstreits ab. Zivilgerichte („juridictions civiles“) sind für private Streitigkeiten zuständig. Das „tribunal judiciaire“ ist in der Regel für Zivilstreitigkeiten zuständig, die nicht in den Bereich eines spezialisierten Gerichts fallen. Das „tribunal de commerce“ ist für Rechtsstreitigkeiten zwischen Kaufleuten/Handelsgesellschaften zuständig, während der „conseil de prud’hommes“ arbeitsrechtliche Streitigkeiten behandelt.
Ja, in bestimmten Fällen können deutsche Verbraucher mit Wohnsitz in Deutschland bei Rechtsstreitigkeiten mit einem französischen Unternehmen, das sich gezielt an Kunden in Deutschland richtet, ein deutsches Gericht anrufen. Dies gilt insbesondere, wenn das französische Unternehmen über Geschäftsräume in Deutschland verfügt oder sich durch Werbung in deutscher Sprache an deutsche Kunden wendet.
Die Klageeinreichung bei einem französischen Gericht erfolgt entweder durch einen Anwalt oder direkt durch die Einreichung einer Klageschrift. Bei Streitwerten unter 5.000 € kann das Gericht auch durch einen Antrag angerufen werden. Die Verfahrensweise und Kosten können je nach Gericht variieren, und in manchen Fällen besteht eine Pflicht zur anwaltlichen Vertretung.